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EU-Rentenabkommen: Ihre Rechte und Möglichkeiten

Verstehen Sie die komplexen EU-Regelungen zur Rentenkoordinierung und nutzen Sie bilaterale Abkommen mit Polen, Ukraine und anderen Ländern optimal

Das europäische Sozialversicherungsrecht ist komplex, aber es bietet wichtige Vorteile für Menschen mit internationalen Arbeitsbiografien. Verstehen Sie Ihre Rechte und nutzen Sie die Möglichkeiten der EU-Koordinierung und bilateraler Abkommen optimal.

Grundlagen der EU-Koordinierung

Die EU-Verordnungen 883/2004 und 987/2009 koordinieren die Sozialversicherungssysteme der Mitgliedstaaten. Ziel ist es, Nachteile für mobile Arbeitnehmer zu vermeiden.

Die vier Grundprinzipien:

Geltungsbereich der EU-Koordinierung

Betroffene Länder (Stand 2025):

🇪🇺 EU-Mitgliedstaaten:

Alle 27 EU-Mitgliedstaaten plus Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz

🇬🇧 Sonderfall Vereinigtes Königreich:

Übergangsregelungen nach dem Brexit beachten - begrenzte Koordinierung

Betroffene Personen:

Praktische Anwendung der EU-Koordinierung

Beispiel: Deutscher Arbeitnehmer in Polen

Ausgangssituation: Klaus arbeitet 10 Jahre in Deutschland, dann 15 Jahre in Polen.

💡 Koordinierungsverfahren:

  1. Zusammenrechnung: 10 + 15 = 25 Jahre Versicherungszeit
  2. Wartezeit: Deutschland: 5 Jahre erreicht, Polen: 25 Jahre erreicht
  3. Rentenberechnung: Jedes Land berechnet separate Rente
  4. Auszahlung: Beide Renten werden parallel gezahlt

Rentenberechnung nach EU-Recht

Die Rentenberechnung erfolgt in zwei Schritten:

Schritt 1: Theoretische Rente

Berechnung der Rente, als ob alle Versicherungszeiten im jeweiligen Land erworben wurden.

Schritt 2: Pro-rata-Rente

Kürzung der theoretischen Rente entsprechend dem Anteil der tatsächlich in diesem Land erworbenen Zeiten.

Bilaterale Sozialversicherungsabkommen

Für Nicht-EU-Länder hat Deutschland bilaterale Abkommen abgeschlossen. Diese ähneln der EU-Koordinierung, haben aber spezielle Regelungen.

Wichtige Abkommensländer:

🤝 Bestehende Abkommen:

  • Ukraine: Abkommen von 1993, erweitert 2018
  • Türkei: Abkommen von 1964, mehrfach erneuert
  • Bosnien-Herzegowina: Abkommen von 2001
  • Serbien: Abkommen von 2003
  • Nordmazedonien: Abkommen von 2007
  • Moldau: Abkommen von 2009
  • Kroatien: Abkommen von 1998 (bis EU-Beitritt 2013)

Besonderheiten bilateraler Abkommen:

Spezialfall: Deutsch-Ukrainisches Abkommen

Das Abkommen mit der Ukraine ist besonders relevant für viele Personen in Deutschland.

Wichtige Regelungen:

⚠️ Aktuelle Situation:

Aufgrund des Krieges in der Ukraine können sich Verfahren verzögern. Die Beschaffung von Unterlagen aus der Ukraine ist derzeit schwierig. Nutzen Sie alle verfügbaren alternativen Nachweise.

Praktisches Vorgehen bei internationalen Renten

Schritt 1: Bestandsaufnahme

Sammeln Sie alle Informationen über Ihre internationale Arbeitsbiografie:

Schritt 2: Antragsstellung

Stellen Sie den Antrag in dem Land, in dem Sie wohnen oder zuletzt gearbeitet haben:

Schritt 3: Koordinierungsverfahren

Die Rentenversicherungsträger koordinieren untereinander:

Häufige Probleme und Lösungen

Problem 1: Lange Bearbeitungszeiten

Ursache: Internationale Abstimmung dauert lange

Lösung: Frühzeitige Antragstellung (12-18 Monate vor Rentenbeginn)

Problem 2: Fehlende Unterlagen

Ursache: Schwierige Beschaffung aus dem Ausland

Lösung: Alternative Nachweise verwenden, professionelle Unterstützung

Problem 3: Unterschiedliche Bewertungen

Ursache: Verschiedene Rentensysteme

Lösung: Detaillierte Prüfung der Berechnungen, Widerspruch bei Fehlern

Optimierungsstrategien

1. Vollständige Erfassung aller Zeiten

Auch kurze Beschäftigungszeiten können wichtig sein:

2. Strategische Wahl des Wohnorts

Der Wohnort kann die Rentenhöhe beeinflussen:

3. Timing der Antragstellung

Der richtige Zeitpunkt kann entscheidend sein:

Beispielrechnungen

Beispiel 1: EU-Koordinierung (Deutschland/Polen)

👤 Beispielperson:

  • 20 Jahre Deutschland: 30 Entgeltpunkte
  • 15 Jahre Polen: Entspricht 18 deutschen Entgeltpunkten

💰 Rentenberechnung:

  • Deutsche Rente: 30 EP × 37,60 € = 1.128 €
  • Polnische Rente: Ca. 400 €
  • Gesamtrente: 1.528 € monatlich

Beispiel 2: Bilaterales Abkommen (Deutschland/Ukraine)

👤 Beispielperson:

  • 15 Jahre Deutschland: 22 Entgeltpunkte
  • 20 Jahre Ukraine: Werden für Wartezeit angerechnet

💰 Rentenberechnung:

  • Deutsche Rente: 22 EP × 37,60 € = 827 €
  • Ukrainische Rente: Ca. 150 € (bei Auszahlung nach Deutschland)
  • Gesamtrente: 977 € monatlich

Steuerliche Aspekte

Besteuerung ausländischer Renten

Ausländische Renten unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Steuerpflicht:

Optimierung der Steuerlast

Zukunftsperspektiven

Entwicklungen im EU-Recht

Neue bilaterale Abkommen

Deutschland verhandelt laufend neue Abkommen mit wichtigen Herkunftsländern.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Die EU-Koordinierung und bilaterale Abkommen bieten wichtige Vorteile für internationale Arbeitsbiografien. Wichtig ist:

Die Komplexität internationaler Rentenverfahren macht professionelle Unterstützung oft unverzichtbar. Cash-Road verfügt über die notwendige Expertise und internationale Erfahrung, um Ihre Rechte optimal zu wahren.

Internationale Rentenberatung

Nutzen Sie unsere Expertise für EU-Koordinierung und bilaterale Abkommen optimal.

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